Sicherung der Ernährungssouveränität durch das "Triple-Incentive" Kantinenmodell
Ziel ist es, den Anteil österreichischer Lebensmittel in der Gemeinschaftsverpflegung (Betriebskantinen, Schulen, Krankenhäuser) auf 80 % zu heben. Da regionale Produkte oft teurer sind als Importware, greift hier ein staatliches Fördersystem.
Bei nachgewiesenem Bezug von zertifizierten österreichischen Lebensmitteln wird eine Förderung ausgeschüttet, die sich wie folgt aufteilt:
Erhält eine Qualitäts-Prämie pro gelieferter Mengeneinheit, um den Mehraufwand für heimische Standards (Tierwohl, GVO-frei) abzugelten.
Erhält einen Logistik-Zuschuss, um die kleinteiligere Beschaffung bei lokalen Bauern gegenüber dem Großhandel wirtschaftlich zu machen.
Profitiert von einer Lohnsteuer-Befreiung auf den Essenszuschuss für Mitarbeiter, sofern die Kantine das "Austria-Siegel" trägt.
Der Konsument muss auf einen Blick erkennen, woher die Rohstoffe stammen – nicht nur im Supermarkt, sondern auch auf der Speisekarte.
Landwirtschaft ist in Österreich oft kleinstrukturiert und benötigt Schutz vor globalem Preisdumping.
| Maßnahme | Umsetzung |
|---|---|
| Investitionsschutz für Bergbauern | Erhöhung der Bergbauernförderung zur Sicherung der Bewirtschaftung extremer Steillagen (Erhalt der Kulturlandschaft). |
| Saatgut-Souveränität | Förderung und Schutz traditioneller, österreichischer Sorten. Verbot der Patentierung von heimischen Nutzpflanzen. |
| Direktvermarktungs-Bonus | Steuerfreibetrag von bis zu 10.000 EUR jährlich für Landwirte, die ihre Produkte direkt ab Hof oder über regionale Automaten an Endkunden verkaufen. |
Wissen über Lebensmittelproduktion ist die Basis für Wertschätzung.