1. Die „Austria-Vorsorge“: Kapitalgestützte Ergänzung
Um die staatliche Pension langfristig zu entlasten, wird ein neues Modell der privaten und betrieblichen Vorsorge eingeführt, das direkt die heimische Wirtschaft stützt.
Kernbedingung: Das Österreich-Investment-Mandat
Staatliche Förderungen (z.B. Prämien oder steuerliche Absetzbarkeit) für Vorsorgemodelle werden exklusiv an folgende Bedingung geknüpft:
- Quote: Mindestens 60 % bis 75 % des veranlagten Kapitals müssen in Unternehmen investiert werden, die sich mehrheitlich (mind. 60 %) in österreichischem Eigentum befinden.
- Zweck: Stärkung des Eigenkapitals heimischer KMU und Großbetriebe sowie Schutz vor feindlichen Übernahmen aus dem Ausland.
Die „Transparenzliste Österreich“ (Unverbindliches Register)
Die Regierung erstellt ein öffentliches Verzeichnis für Investoren und Vorsorgekassen:
- Zertifizierung: Firmen können sich registrieren lassen, wenn sie die Eigentümerstruktur (österreichische Mehrheit) und den Standortschwerpunkt nachweisen.
- Kriterien für die Liste: Hauptsitz in Österreich, signifikante Wertschöpfung im Inland, Einhaltung österreichischer Sozialstandards.
- Anreiz für Firmen: Gelistet zu sein bedeutet Zugang zu einem massiven Kapitalpool aus inländischen Vorsorgegeldern.
2. Soziale Leistungen nach dem Aufenthaltsprinzip
Gerechtigkeit im Sozialsystem durch eine Koppelung von Leistung an die Dauer der Beitragszahlung und des legalen Aufenthalts.
| Status / Dauer |
Leistungsanspruch (Modell) |
| 0–2 Jahre Aufenthalt |
Kernleistungen (Akutversorgung, Sachleistungen). |
| 3–5 Jahre Aufenthalt |
Eingeschränkter Zugang zu Geldleistungen (anteilig nach Erwerbstätigkeit). |
| Ab 5 Jahren + Erwerb |
Voller Zugang zum österreichischen Sozialsystem. |
3. Missbrauchsbekämpfung & Digitaler Staat
Schutz des Systems vor Ausbeutung durch moderne Technologie und striktere Kontrollen.
- E-Card mit Lichtbild & Biometrie: Ausweitung der Fotopflicht auf alle Karten und Verknüpfung mit einem zentralen Register, um Identitätsmissbrauch im Gesundheitswesen zu stoppen.
- Daten-Abgleich-Gesetz: Ermöglichung eines automatisierten Abgleichs zwischen Meldebehörden, Finanzamt und Sozialversicherungsträgern, um unberechtigte Bezüge (z.B. bei Auslandsaufenthalt trotz Leistungsbezug) sofort zu erkennen.
- Taskforce „Sozialbetrug“: Aufstockung der Prüforgane, die gezielt Schein-Anstellungen und unrechtmäßige Inanspruchnahme von Mindestsicherung kontrollieren.
4. Nachhaltige Finanzierung
- Zweckwidmung von Vermögenssteuern (große Erbschaften): Falls eingeführt, müssen diese Mittel zu 100 % in den „Austria-Vorsorgefonds“ fließen, um das Umlagesystem zu stützen.
- Effizienzrendite: Einsparungen durch die Digitalisierung der Verwaltung werden direkt zur Senkung der Lohnnebenkosten verwendet, um Arbeit für Inländer attraktiver zu machen.